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Informationen zum Thema Ermäßigungen

  1. Teilnehmern, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Erwerbsminderung nach dem SGB XII bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen und deren Ehepartnern sowie Schülern, Studenten, Auszubildenden, Empfängern von AsylbLG, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Altersrentnern wird bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung von 30% des jeweiligen Veranstaltungsentgelts gewährt.
  2. In begründeten sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 30 % gewährt werden.
  3. Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung während eines Kurses lt. Abs. 1 weg, ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu entrichten.
  4. Ermäßigungen werden nicht gewährt bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.