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Bildungszeit

Bildungszeit, früher auch "Bildungsurlaub" oder "Bildungsfreistellung" genannt, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. 

Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt. Die Bildungszeit ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.

Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?
Alle im Land Brandenburg Beschäftigten - dazu gehören Arbeitnehmer*innen, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen.

Wann ist der Antrag für Bildungszeit einzureichen?
Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung zur Bildungszeit ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit schriftlich ein Freistellungsantrag beim Arbeitgeber einzureichen.

Wir beraten Sie gerne, kontaktieren Sie uns