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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark

 

Stand 17. September 2025

 

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse, Veranstaltungen und sonstigen Bildungsangebote der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark (im Folgenden „Volkshochschule“ genannt). Sie ist ein Geschäftsbereich der Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark GmbH, einer gemeinnützigen Gesellschaft in 100%-iger Trägerschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Vertragspartner der Teilnehmenden ist die Volkshochschule. Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung verbindlicher Vertragsbestandteil und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Volkshochschule schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Volkshochschule ist auf folgenden Wegen möglich:

- online über die Website www.kvhs-pm.de

- schriftlich oder per E-Mail an die jeweilige Geschäftsstelle

- telefonisch unter Bad Belzig 033841 45430, Kleinmachnow 033203 803710, Werder 03327 571030

- persönlich während der Öffnungszeiten der Geschäftsstellen

Der Vertragsschluss kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Volkshochschule zustande. Alle Anmeldungen sind verbindlich. Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmender erfolgt durch deren gesetzliche Vertreter. Eine verbindliche Bestätigung zum Start des Kurses und die Rechnung wird wenige Tage vor Kursbeginn versandt.

Eine Abmeldung oder Ummeldung in einen anderen Kurs kann nicht über die Kursleitung erfolgen, sondern ist ausschließlich über die jeweiligen Geschäftsstellen möglich. Wenn ein Kurs noch nicht ausgebucht ist, kann nach Absprache auch ein späterer Einstieg in einen laufenden Kurs erfolgen. Bei einem Einstieg nach mehr als drei Terminen wird das Entgelt anteilig berechnet.

Die Volkshochschule kann der Teilnahme an einem Kurs widersprechen, wenn die Person sachliche Voraussetzungen nicht erfüllt.

 

§ 3 Entgelte und Anzahl der Teilnehmenden

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule wird entsprechend der gültigen Entgeltordnung ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht mit der verbindlichen Anmeldung.

Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei acht Personen. Kurse mit weniger Teilnehmenden werden mit einem anteilig höheren Entgelt berechnet, um die Durchführung zu ermöglichen. Erhöht sich das Kursentgelt nach der Anmeldung aufgrund einer geringeren Teilnehmerzahl, können Teilnehmende ihre Buchung kostenfrei stornieren.

Eine Ermäßigung von 30% des regulären Entgelts erhalten Teilnehmende, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Bezug einer Altersrente, Arbeitslosigkeit, Bezug von Bürgergeld, Schüler-, Studierenden- oder Auszubildendenstatus, Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder Leistung eines Freiwilligendienstes. In Deutschkursen erhalten Teilnehmende bei Erfüllung der gleichen Kriterien eine Ermäßigung von 50%. In begründeten sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag bei den Geschäftsstellen eine Sonderermäßigung gewährt werden.

Der Anspruch auf Entgeltermäßigung muss durch einen gültigen Nachweis bei der Anmeldung belegt werden. Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen sind nicht möglich.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Das Entgelt kann wahlweise per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung bezahlt werden. 

  • Bei der Anmeldung kann eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dieses Mandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  • Alternativ erfolgt die Bezahlung per Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Bei Überweisungen sind unbedingt die Kundennummer und der Name der teilnehmenden Person anzugeben.

Soweit nicht anders vereinbart, wird das Kursentgelt zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. In Einzelfällen ist nach schriftlicher Vereinbarung eine Ratenzahlung möglich.

Bei Zahlungsverzug kann die Forderungen der Volkshochschule mit 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst werden.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch Teilnehmende

Eine Abmeldung vom Kurs ist (mit Ausnahme von Bildungszeit-Kursen) bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Abmeldung zwischen 1 – 6 Tagen vor Kursbeginn sind 50% des Entgelts zu bezahlen. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme das gesamte Entgelt fällig. Eine Abmeldung von Bildungszeit-Kursen ist bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich, danach ist das volle Entgelt fällig. Nicht besuchte Termine können nicht erstattet werden. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung. Eine Abmeldung von einer Veranstaltung / einem Kurs ist nur über die Geschäftsstellen der Volkshochschule, nicht über die Kursleitung möglich.

Die detaillierte gesetzliche Widerrufsbelehrung ist unter www.kvhs-pm.de/widerrufsbelehrung abrufbar. Bei Kursbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Teilnehmenden.

Auf schriftlichen Antrag kann bei nachgewiesenen Hinderungsgründen das Entgelt für einen Kurs anteilig zurückerstattet werden. Anerkannte Hinderungsgründe sind: längere Krankheit (zusammenhängende, länger als drei Wochen anhaltende Erkrankung, nachgewiesen durch ärztliches Attest), Umzug in einen anderen Ort oder Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses, die eine weitere Teilnahme am Kurs nicht mehr ermöglicht. Der Hinderungsgrund muss der Geschäftsstelle unverzüglich mitgeteilt werden.

 

§ 6 Leistungen der Volkshochschule und Änderungsrechte

Die Volkshochschule wird bei der inhaltlichen Gestaltung nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Dozierenden.

Inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung können vor oder während der Durchführung des Kurses vorgenommen werden, soweit diese Änderungen den Kurs in seinem Kern nicht völlig verändern. Die Volkshochschule ist berechtigt, die vorgesehenen Dozierenden im Bedarfsfall durch andere, möglichst gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit des Dozierenden, zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt kann die Volkshochschule Kurse absagen. In diesem Fall erhalten Teilnehmende das vollständig gezahlte Entgelt zurück oder können auf einen vergleichbaren Kurs wechseln. 

Ausgefallene Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt. Nachholtermine können auch in digitaler Form oder an anderen Tagen erfolgen. Während der Schulferien in Brandenburg findet an der Volkshochschule in der Regel kein Unterricht statt.

 

§ 7 Online- und Hybridkurse

Für die Teilnahme an Online- und Hybridkursen benötigen Teilnehmende eine stabile Internetverbindung und geeignete Endgeräte. Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmenden berechtigen nicht zur Minderung oder Erstattung des Entgelts.

Die digitalen Angebote der Volkshochschule entsprechen den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Detaillierte Informationen sind unter www.kvhspm.de/barrierefreiheitserklaerung abrufbar.

Kurse werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet, es sei denn, alle Teilnehmenden haben ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 8 Pflichten der Teilnehmenden

Teilnehmende haben die vertraglich vereinbarten Kursentgelte vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Termine, gleich aus welchem Grund, von ihnen versäumt werden. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und der Brandschutzordnung der jeweiligen Unterrichtsorte sowie zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmenden und den Dozierenden.

Bei schwerwiegenden Verstößen oder störendem Verhalten kann die Volkshochschule Teilnehmende vom Kurs ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

Teilnehmende sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten der Volkshochschule unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 9 Haftung

Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für einen mit dem Kurs beabsichtigten Erfolg oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen oder das Bestehen solcher Prüfungen.

Bei Veranstaltungen in den Räumen der Volkshochschule sind Haftungsansprüche sowohl gegen die Volkshochschule als auch gegen deren Mitarbeitende und Dozierenden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Volkshochschule nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt hiervon unberührt.

Die Volkshochschule haftet nicht für eingebrachte Sachen der Teilnehmenden wie Garderobe oder Schulungsmaterial. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- und Rückwegs zu den Veranstaltungen übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.

Eine Unfallversicherung über die Volkshochschule besteht nur während der Teilnahme am Kurs oder der Veranstaltung und kann nur bei unverzüglicher Meldung an die Geschäftsstelle und Bereitschaft zum Aufsuchen eines Durchgangsarztes bearbeitet werden.

 

§ 10 Datenschutz

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses verarbeitet die Volkshochschule die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden zur Vertragsdurchführung und für Informationen über das Kursangebot. Teilnehmende sind auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt mit dem Speichern ihrer Daten durch die Volkshochschule einverstanden, um die Prüfungen der öffentlichen Förderer sicherzustellen.

Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.kvhs-pm.de/datenschutzerklaerung abrufbar.

Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmenden, die jederzeit widerrufen werden kann.

 

§ 11 Teilnahmebestätigung

Auf Wunsch kann nach Beendigung des Kurses eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme ausgestellt werden, wenn min. 80% des Kurses besucht wurden. 

 

§ 12 Urheberschutz

Das Aufzeichnen von Lehrveranstaltungen als Ton-, Bild- oder Videoaufnahme ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien der Kursleitungen ist ohne Genehmigung der Urheber nicht gestattet.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist Potsdam Gerichtsstand.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Änderungen sind in den Geschäftsstellen der Volkshochschule und unter www.kvhs-pm.de einsehbar.