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Monika Kassin
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Ehegattenvertretungsrecht und Gesundheitsvollmacht
Betroffene müssen nicht gleich eine Vorsorgevollmacht haben. Es gibt eine kleinere Alternative zur Patientenverfügung: die Gesundheitsvollmacht. Besonders für Menschen, die sich mit ihrem Ableben noch nicht beschäftigen wollen, ist das eine Alternative. Diese greift auch bei Erkrankungen, die nicht tödlich enden werden.
Wir besprechen an diesem Abend das neue Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht und beantworten u.a. folgende Fragen:
- Welche Voraussetzungen bedarf es?
- Wer ist befugt, wichtige Entscheidungen im medizinischen Bereich bei einer schweren Erkrankung zu treffen?
- Wer vertritt Ihre Interessen?
- Gibt es Ausnahmen, die das Vertretungsrecht hindern?
In Kooperation mit dem Betreuungsverein Fläming e.V.
Die Risiken und Vorteile einer Vorsorgevollmacht
Oft ist dem Vollmachtnehmern nicht bewusst, das diese Verpflichtung auch mit Arbeit und Risiken verbunden ist.
Eine genaue Festlegung der zu übernehmenden Aufgaben im Innen- und Außenverhältnis dieser Vollmacht ist wichtig.
Auch die Dokumentation und die ständige Information des Vollmachtsgebers über die
geleistete Arbeit ist wichtig um spätere Streitigkeiten mit Erben oder Familienangehörigen zu vermeiden.