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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark setzt sich dafür ein, digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Nutzungsfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die Internetseite der KVHS: www.kvhs-pm.de. Portale auf Subdomains sind davon ausgeschlossen.

Wir arbeiten daran, unseren Webauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Inklusives Denken und möglichst barrierefreie Bildungszugänge sind ein Fokus der KVHS – wir versuchen, dies auch auf der Webseite entsprechend umzusetzen.

 

Stand der Vereinbarkeit:

Erste Schritte zur Barrierefreiheit haben wir bereits umgesetzt:

Inhalte teilweise in leichter Sprache, Einstellbarkeit der dargestellten Schriftgröße, Pictogramme, integrierte Vorlesefunktion.

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzer*innen derzeit noch einige der unten genannten Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung benötigen oder ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

    Videos: Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.

    PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.


Die Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark hat die Barrierefreiheit selbst eingeschätzt.

 

Rückmeldung und Kontakt:

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen? Dann schreiben Sie uns an info@kvhs-pm.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren. Hier finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.

 

Durchsetzungsverfahren:

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Stand: 10.03.2022