Bildungsfreistellung
vhs.Spezial Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung
Was ist Bildungsfreistellung?
Bildungsfreistellung, auch "Bildungsurlaub" genannt, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt. Die Bildungsfreistellung ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.
Wer hat Anspruch auf Bildungsfreitellung?
Alle im Land Brandenburg Beschäftigten - dazu gehören Arbeitnehmer*innen, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen.
Wann ist der Antrag für Bildungsfreistellung einzureichen?
Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung zur Bildungsfreistellung ist spätestens sechs Wochen vorher, schriftlich eine Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen.
(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg)
Wir beraten Sie gern.
Julie Mrosla
Für Bad Belzig und Umland
Tel. 033841 45430
juliemrosla@kvhs-pm.de
Alex Niemann
Für Werder
Tel. 033203 803713
alexniemann@kvhs-pm.de
Sandra Bramekamp
Für Kleinmachnow
Tel. 033203 803713
sandrabramekamp@kvhs-pm.de
Titel | Datum | Ort | Nr. | Kursstatus |
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Stressbewältigung mit Yoga & Meditation I Bildungsfreistellung |
Wann:
Mo. 18.03.2024, 9.00 Uhr
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Wo:
Kloster Lehnin, Gästehaus am Klostersee, Zum Strandbad 39
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Nr.:
F24B301B1
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Status:
Plätze frei
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Spanisch A1 - Für die Reise I Bildungsfreistellung |
Wann:
Mo. 10.06.2024, 9.00 Uhr
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Wo:
Kleinmachnow, KVHS, Am Weinberg 18, R 205
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Nr.:
F24K42210B
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Status:
Plätze frei
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