Sie befinden sich hier:
Kursdetails
Kursdetails

F23B10312 Ehegattenvertretungsrecht und Gesundheitsvollmacht

Ab 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsgesetz in Kraft. Dieses bringt auch für die Angehörigen einige Neuerungen. Zum Thema Krankheit gibt es ebenfalls Interessantes.

Betroffene müssen nicht gleich eine Vorsorgevollmacht haben. Es gibt auch noch eine kleinere Alternative zur Patientenverfügung: die Gesundheitsvollmacht. Besonders für Menschen, die sich mit ihrem Ableben noch nicht beschäftigen wollen, ist das eine Alternative. Diese greift auch bei Erkrankungen, die nicht tödlich enden werden.

Wir besprechen an diesem Abend das neue Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht und beantworten u.a. folgende Fragen:
- Welche Voraussetzungen bedarf es?
- Wer ist befugt, wichtige Entscheidungen im medizinischen Bereich bei einer schweren Erkrankung zu treffen?
- Wer vertritt Ihre Interessen?
- Gibt es Ausnahmen, die das Vertretungsrecht hindern?

Kursort

Straße der Jugend 8
14823 Niemegk


Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
26.04.2023
Uhrzeit:
18:00 - 20:15 Uhr
Wo:
Niemegk, Familienzentrum, Straße der Jugend 8


Kurs teilen: