Sie befinden sich hier:
vhs.Spezial Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung

vhs.Spezial Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung - Ihr gutes Recht!

Was ist Bildungsfreistellung?

Bildungsfreistellung, auch "Bildungsurlaub" genannt, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.


Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt. Die Bildungsfreistellung ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.


Wer hat Anspruch auf Bildungsfreitellung?

Alle im Land Brandenburg Beschäftigten - dazu gehören Arbeitnehmer*innen, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen.


Wann ist der Antrag für Bildungsfreistellung einzureichen?

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung zur Bildungsfreistellung ist spätestens sechs Wochen vorher, schriftlich eine Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen.


(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg)


Wir beraten Sie gern.


Julie Mrosla

Für Bad Belzig und Umland
Tel. 033841 45430
juliemrosla@kvhs-pm.de


Alex Niemann

Für Werder
Tel. 033203 803713
alexniemann@kvhs-pm.de


Sandra Bramekamp

Für Kleinmachnow
Tel. 033203 803713
sandrabramekamp@kvhs-pm.de

Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung - Ihr gutes Recht!

Was ist Bildungsfreistellung?

Bildungsfreistellung, auch "Bildungsurlaub" genannt, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.


Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Gehalt wird währenddessen fortgezahlt. Die Bildungsfreistellung ist im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz geregelt.


Wer hat Anspruch auf Bildungsfreitellung?

Alle im Land Brandenburg Beschäftigten - dazu gehören Arbeitnehmer*innen, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen.


Wann ist der Antrag für Bildungsfreistellung einzureichen?

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung zur Bildungsfreistellung ist spätestens sechs Wochen vorher, schriftlich eine Freistellung beim Arbeitgeber einzureichen.


(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg)


Wir beraten Sie gern.


Julie Mrosla

Für Bad Belzig und Umland
Tel. 033841 45430
juliemrosla@kvhs-pm.de


Alex Niemann

Für Werder
Tel. 033203 803713
alexniemann@kvhs-pm.de


Sandra Bramekamp

Für Kleinmachnow
Tel. 033203 803713
sandrabramekamp@kvhs-pm.de

Kursübersicht. Tabellenüberschriften können sortiert werden.
Titel Datum Ort Nr. Kursstatus
Word und Excel für Berufstätige I Bildungsfreistellung
Wann:
Mi. 12.04.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Bad Belzig, KVHS, Puschkinstraße 13, R 8
Nr.:
F23B50110B
Status:
Plätze frei
Stressbewältigung im Berufsalltag durch Yoga und Meditation
Wann:
Mi. 19.04.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Kloster Lehnin, Gästehaus am Klostersee, Zum Strandbad 39
Nr.:
F23B30100B
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Spanisch A1 - Für die Reise I Bildungsfreistellung
Wann:
Mo. 03.07.2023, 9.00 Uhr
Wo:
Kleinmachnow, KVHS, Am Weinberg 18, R 205
Nr.:
F23K42210B
Status:
Plätze frei