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AGB / Entgeltordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark GmbH

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark GmbH. Die Kursteilnehmer und sonstige Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Leistungsnehmer ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsbeschluss, Schriftform

Der Leistungsnehmer wird über das Musikunterrichts- und Kursangebot des Leistungsgebers durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt bei den Kursen und beim Musikunterricht über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Kursmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen,- abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

Der Leistungsgeber wird bei der inhaltlichen Gestaltung des Musikunterrichts und der Volkshochschulkurse nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Dozenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte).Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung(einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Kurses) können vor oder während der Durchführung des Kurses vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen den Kurs in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Dozenten im Bedarfsfall durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Leistungsgeber eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Leistungsgeber zuvor schriftlich per Telefax oder E-Mail informiert hat. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Leistungsnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein vom Leistungsnehmer etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.

§ 4 Mitwirkungspflichten der Leistungsnehmer

Der Leistungsnehmer hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Leistungsgeber geschuldeten Lieferung und Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Leistungsgeber die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

Teilnehmerskripte, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Kursunterlagen(inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Kursmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehaltung

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird das Kursentgelt nach Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In Einzel Fällen ist die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlen möglich. Vorraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Leistungsnehmer. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Kursentgelte und- kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von Ihm versäumt werden. Inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Kursentgeltes. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Leistungsgebers mit 5,0% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Leistungsgebers, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 7 Rücktritt/ Widerruf

Der Leistungsgeber kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Dozenten) vor Kursbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Leistungsgeber erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Kursentgelte werden- bei bereits begonnenem Kurs anteilig zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Fall ausgeschlossen. Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 355 BGB zu widerrufen.

§ 8 Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit dem Kurs beabsichtigtem Erfolg und/ oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/ oder das bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Soweit die Kurse in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in den Räumen des Leistungsgebers sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 9 Teilnahmebestätigung

Nach Beendigung des Kurses erhält der Leistungsnehmer bzw. die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Kurs und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

§ 10 Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.

§ 11 Fotoaufnahmen

In Kursen und Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark werden gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen zu Marketingzwecken getätigt. Durch das Betreten der jeweiligen Kurs- bzw. Veranstaltungsräumlichkeiten werden diese Bilddokumente durch die Kursteilnehmer zur Veröffentlichung durch die Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark freigegeben. Es besteht die Möglichkeit, dem zu widersprechen.

§ 12 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Potsdam als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen, beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte, beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit unserer Kreisvolkshochschule geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Stand: Oktober 2014

 

Entgeltordnung

gültig ab 01.01.2024

§ 1 Geltungsbereich/Grundsätze

  1. In dieser Ordnung werden Entgelte für Kurse im Rahmen der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark geregelt.
  2. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule, im Nachfolgenden KVHS genannt, ist nach Maßgabe dieser Ordnung entgeltpflichtig.
  3. Entgeltschuldner sind die Vertragspartner. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regelungen der Entgeltordnung einverstanden.

§ 2 Entgelte

  1. Die Entgelte bemessen sich nach Art der Veranstaltung, der Anzahl der Unterrichtsstunden sowie dem Aufwand zur Durchführung der Veranstaltungen. Für die jeweilige Veranstaltung ist das im Veranstaltungsverzeichnis der Kreisvolkshochschule festgesetzte Entgelt zu erheben. Bei Nachplanungen ist das jeweilige Entgelt den dazugehörigen Informationen zu entnehmen.
  • Für Veranstaltungen in Form von Kursen beträgt das Entgelt für eine Unterrichtsstunde zu 45 Minuten EUR 3,50                    
  • Für Kurse mit höherem Aufwand beträgt das Entgelt EUR 4,00 bis EUR 6,00
  • Für Einzel- und Sonderveranstaltungen beträgt der Entgeltrahmen EUR 4,00 bis EUR 12,00
  • Für Kurse und Veranstaltungen, die vom o.g. Standard abweichen, sind die Entgelte gesondert zu kalkulieren und zu vereinbaren.

2. Für Kurse und Veranstaltungen, bei denen die ursprünglich vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der/die KVHS-Leiter/in das Entgelt anteilmäßig erhöhen. Über das erhöhte Entgelt wird eine Einverständniserklärung von den Teilnehmern eingeholt, die zur Teilnahme berechtigt. Nach Kursbeginn eingehende Anmeldungen haben auf das festgesetzte Entgelt keinen Einfluss.

3. Eine Anmeldung zum Kurs oder zu einer Veranstaltung verpflichtet die KVHS nicht zur Durchführung des Kurses oder der Veranstaltung. Bereits gezahlte Entgelte werden rückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

4. Veranstaltungen von besonderem regional-, kultur-, sozial- oder gesellschaftspolitischem Interesse können von der Entgeltpflicht befreit werden.

5. Für Auftragsveranstaltungen werden gesonderte Entgelte vereinbart.

6. Erfolgt der Einstieg in einen laufenden Kurs, wird ab dem vierten Kurstermin das Entgelt anteilig berechnet.

§ 3 Ermäßigungen

  1. Teilnehmern, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Erwerbsminderung nach dem SGB XII bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen und deren Ehepartnern sowie Schülern, Studenten, Auszubildenden, Empfängern von AsylbLG, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Altersrentnern wird bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung von 30% des jeweiligen Veranstaltungsentgelts gewährt.
  2. In begründeten sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung in Höhe von 30 % gewährt werden.
  3. Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung während eines Kurses lt. Abs. 1 weg, ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu entrichten.
  4. Ermäßigungen werden nicht gewährt bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

§ 4 Fälligkeit

  1. Die Entgeltschuld entsteht mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ist fällig zum Veranstaltungsbeginn.
  2. Das Entgelt wird bei Abgabe einer Einzugsermächtigung vom Konto des Teilnehmers eingezogen.
  3. Bei Überweisung ist das Entgelt mit Kursbeginn auf das Konto der Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark GmbH unter Angabe der Veranstaltung und der Veranstaltungsnummer einzuzahlen. Die Einzahlung ist nachweisbar zu belegen.
  4. Bei Überschreitung der Fälligkeit um 10 Tage werden EUR 3,00 Mahngebühr je Mahnung erhoben.
  5. Eine Barzahlung ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht gesondert angegeben.

§ 5 Veranstaltungsversäumnis/-ausfall

  1. Wird eine Veranstaltung bzw. Unterrichtsstunde aus Gründen, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholung oder auf Erstattung der Entgelte. Bei wichtigen Hinderungsgründen kann auf schriftlichen Antrag unter Angabe der Gründe innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hinderungsgrundes das Entgelt anteilig rückerstattet werden.
  2.  Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn für den Ausfall eine Nachholveranstaltung bzw. entsprechende Unterrichtszeit zur Nachholung im laufenden Semester angeboten wird.

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die vorliegende Entgeltordnung basiert auf dem Beschluss Nr. 01-20-2023 der Gesellschafterversammlung vom 07.06.2023 und tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, wenn gesetzliche Regelungen dies bedingen bzw. eine neue Entgeltordnung in Kraft gesetzt wird.

08.12.2023

Uta Hoffmann-Thoben

Geschäftsführerin