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Teilnahmebedingungen

gültig ab 01.06.2009


Grundlage für die Teilnahmebedingungen ist die Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark vom 01.08.2006.

Anmeldung

Sie können sich zu Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule auf folgenden Wegen anmelden:

- persönlich während der Sprechzeiten der Kreisvolkshochschule
- schriftlich durch Einsenden des Anmeldebogens oder per Fax oder per e-mail
- telefonisch


Bei Minderjährigen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Alle Anmeldungen sind verbindliche Anmeldungen.

Eine Ummeldung in einen anderen Kurs muss der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Wenn ein Kurs noch nicht ausgebucht ist, ist nach Absprache mit der Fachbereichsleitung auch ein späterer Einstieg in einen laufenden Kurs möglich. Erfolgt der Einstieg später als 3 Wochen nach Beginn des Kurses, wird das Entgelt anteilig berechnet.

Zum Beleg und als Quittung erhalten Sie bei oder kurz nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Rechnung, aus der weitere Einzelheiten der Kursbuchung (z. B. Beginn, Dauer, Veranstaltungsort, Entgelt, Kontoverbindung der Kreisvolkshochschule etc) hervorgehen.

Sie erhalten keine weitere schriftliche Benachrichtigung über den Kursbeginn. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall telefonisch bei der Kreisvolkshochschule.

Teilnehmerzahlen/Entgelte


Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Kreisvolkshochschule wird ein Entgelt erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch Abgabe oder Einsendung des unterschriebenen Anmeldebogens, eines Fax oder einer E-Mail an die Kreisvolkshochschule oder durch eine telefonische Anmeldung .

Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen. Bei weniger Anmeldungen wird bereits gezahltes Entgelt von der Kreisvolkshochschule in vollem Umfang zurückerstattet. Bei Kursen mit weniger Anmeldungen, die auf Wunsch der Teilnehmer durchgeführt werden, wird ein Entgeltaufschlag in Höhe der Differenz zu den Einnahmen bei 10 Teilnehmern erhoben oder die Unterrichtsstunden werden in entsprechendem Umfang reduziert.

Eine Ermäßigung in Höhe von 25% erhalten auf Antrag Schüler, Studenten, Auszubildende, Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Arbeitslose Erwerbsunfähige, ALG- II Empfänger und deren Ehegatten, Zivil- und Wehrdienstleistende, Inhaber einer Ehrenamtskarte und Altersrentner bei entsprechendem Nachweis.

Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist unverzüglich durch vorlage des erforderlichen gültigen Belegs nachzuweisen

Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungen sind nicht möglich.


Fallen die Voraussetzungen für die Ermäßigung während des Kurses weg, ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu zahlen.



Bezahlung


Sie können wie folgt das Entgelt für Ihren Kurs bezahlen:

Einverständniserklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

Sie geben uns mit der Anmeldung eine einmalige Einzugsermächtigung über den Gesamtbetrag des Kursentgelts, das Entgelt wird zu Veranstaltungsbeginn abgebucht.

Überweisung des Entgelts

Sie überweisen das Entgelt bei Kursbeginn auf das Konto der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark. Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung/Rechnung



Bei Überweisungen bitte unbedingt die Lehrgangsnummer, die Lehrgangsbezeichnung und den Namen des Lehrgangsteilnehmers angeben.

Kündigungen


Wenn die schriftliche Kündigung der Anmeldung zu einem Kurs bis 7 Tage vor Kursbeginn in der zuständigen Geschäftsstelle vorliegt, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Kursbeginn sind 50% des Entgelts zu entrichten.

Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme das gesamte Entgelt fällig.

Die Abmeldung bei der /dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.



Erstattung des Entgelts nach Kursbeginn


Auf schriftlichen Antrag kann bei folgenden nachgewiesenen Hinderungsgründen das Entgelt für einen Kurs anteilig zurückerstattet werden:

- längere Krankheit (zusammenhängende länger als 3 Wochen anhaltende Erkrankung)

- Umzug in einen anderen Ort

- Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses, die eine weitere Teilnahme am Kurs nicht mehr zulässt

-Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst


Der Hinderungsgrund muss der Geschäftsstelle unverzüglich mitgeteilt werden.

Der schriftliche Antrag auf anteilige Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Abbruch des Kurses in der Geschäftstelle eingegangen sein.



Haftungsausschluss


Für Unfälle und sonstige Schäden der Teilnehmer bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltungen haftet die Kreisvolkshochschule nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- und Rückwegs zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt die Kreisvolkshochschule keine Haftung


Bitte beachten Sie

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Lehrstätte.

Während der Schulferien in Brandenburg findet an der Kreisvolkshochschule in der Regel kein Unterricht statt.

Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und die Teilnahmebedingungen liegen in den Geschäftsstellen der Kreisvolkshochschule Potsdam-Mittelmark in Belzig, Kleinmachnow und Werder aus. Auf unserer Internetseite finden Sie die AGB unter dem Button Impressum und die Teilnahmebedingungen unter dem Button Teilnahmebedingungen.

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